Wichtige Informationen und Bedingungen für Käufer:

Besichtigen und Bieten der erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist nur Inhabern einer entsprechenden Erwerbsberechtigung möglich.
Eine beglaubigte Kopie nebst einem gültigen Personaldokument ist unbedingt mitzubringen und vorzulegen.

Ausländischen Käufern werden die ersteigerten Waffen nur zugeschickt. Eine direkte Mitnahme ist aus waffenrechtlichen Gründen nicht möglich. Es ist Sache des Käufers seine Import- und Erwerbsberechtigung durch amtliche Dokumente zu Belegen. Diese müssen deutschsprachig sein bzw. von einem amtlich zugelassenen Übersetzer in Deutsche übersetzt sein und uns zugeschickt werden. Für die Beantragung der nötigen Exportdokumente (Verbringungsgenehmigung) berechnen wir derzeit 38,- Euro.

Die Waffen werden in fremden Namen im Auftrag der Einlieferer versteigert. Die Schusswaffen werden im Zustand laut Katalogbeschreibung versteigert und zu Sammelzwecken verkauft. Eine technische Prüfung unsererseits findet nicht statt. Nach dem Zuschlag sind Reklamationen jedweder Art ausgeschlossen. Wir verweisen auf unsere Vorbesichtigungsmöglichkeiten. Der Zuschlag ist rechtsverbindlich. Die Zahlungspflicht wird durch das Fehlen einer entsprechenden Erwerbsberechtigung nicht aufgehoben. Es gelten auch hier unsere allgemeinen Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen.

Der Ersteigerer ist für die Einhaltung der Bestimmungen über Erwerb, Besitz und Transport der Waffe(n) selbst verantwortlich.